Camping- und Mobilheimplatz Ordnung

Stand 27.11.2020

Beachten Sie die Vorschriften, die auf Grund der in Schleswig-Holstein gültigen Gesetze erlassen werden müssen. Sie unterliegen bei Ihrem Aufenthalt auf dem Campingplatz Lütauer See folgenden Bestimmungen:

  • a) Camping- und Wochenendplatzverordnung des Landes Schleswig-Holstein; einsehbar im Büro oder auf der Internetseite des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein
  •  b) Campingplatzordnung für den Campingplatz Lütauer See;
  •  c) Bekanntmachungen im Fenster/Infokasten der Anmeldung des Campingplatzes Lütauer See. 


1. Zelte, Wohnwagen, Pavillons und Gerätehäuser sind so aufzustellen, dass zwischen ihnen im Bereich der Brandgasse ein Sicherheitsabstand von 5m, im Übrigen von 3m verbleibt. Bei Mobilheimen gilt 10m im Bereich der Brandgassen, ansonsten 5m. Die Abstandsflächen sind frei zu halten. Auf den Stellplätzen dürfen keine festen Anbauten und Zäune errichtet werden. Ausgenommen sind Gerätehäuser bis zu 10m³ umbauten Raum (z.B. 2,00 x 2,50 x 2,00m B x T x H). Erlaubt sind flexible Steckzäune und Trennwände aus als nicht leicht entflammbar gekennzeichnetem Material. Diese müssen entfernt werden, wenn sich niemand auf dem Stellplatz aufhält. Fundamente, auch Punktfundamente sind nicht zulässig. 

2. Es dürfen auf den Stellplätzen keine Sickergruben /-kuhlen, Abflüsse etc. errichtet werden, die nicht an die öffentliche Abwasserversorgung angeschlossen sind. Abwässer und Fäkalien der in den Zelten und Wohnwagen vorhandenen Toiletten und Spülen dürfen nur in die dafür eingerichteten Ausgussbecken entsorgt werden. Sanitärpräparate müssen die Anforderungen der RAL-Umweltzeichen Nr. 84a und 84b erfüllen. 

3.  Das Ausbauen der Vorzelte mit Holz o. ä. ist untersagt. Pavillons mit festen Wänden und Dächern oder Bodenverankerungen sind bauliche Anlagen und nicht gestattet. Das gleiche gilt für Carports und aufgeständerte Terrassen. 

4. Die Wohnwagen/Mobilheime müssen so beschaffen und aufgestellt sein, dass sie jederzeit auf ihren Rädern vom Standplatz entfernt werden können. Feste Rad-/Bodenverkleidungen sind daher nicht gestattet. Überdächer müssen trennbar sein. Sie dürfen eine max. Höhe von 3,5m nicht überschreiten. 

5. Für Hecken (max. Höhe 1,5m), die neu angelegt werden, sind einheimische Gehölze zu verwenden. Bereits vorhandene nicht standortgerechte Heckengehölze sind bis Ende 2025 gegen standortheimische auszutauschen. Es ist nicht erlaubt, Gartenabfälle,  Unrat etc. über die Zäune zu werfen oder eigenmächtig Bäume oder größere Äste zu entfernen. Für Gartenabfälle steht gegenüber dem Büro ein Behälter zur Verfügung. 

6. Die Kennkarten der Schrankenanlage dürfen nur vom Stellplatznehmer genutzt werden. Bei Weitergabe an Dritte wird die Kennkarte ohne Pfandrückgabe eingezogen. Die Höchstgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge jeder Art auf dem gesamten Campinggelände beträgt 5 km/h, das bedeutet Schrittgeschwindigkeit.  Das unnötige Befahren des Platzes ist untersagt. Für Schäden an Fahrzeugen, die dadurch entstehen, dass die eingebauten  Straßenschikanen mit zu hoher Geschwindigkeit überfahren werden, haftet der Campingplatzeigentümer nicht.  Weisen Sie Ihre Kinder darauf hin, dass auch sie nur im Schritt-Tempo Fahrrad fahren dürfen. 

7. Während der Ruhezeiten von 13.00 - 15.00 Uhr und von 22.00 - 7.00 Uhr ist jegliche Störung untersagt. Das Befahren des Campingplatzes mit motorisierten Fahrzeugen ist während der Zeit von 22.00 - 7.00 Uhr nicht gestattet. Ruhestörender Lärm ist auch außerhalb der Ruhezeiten grundsätzlich zu vermeiden. Rasenmähen, Laubpusten etc. ist auf elektrisch betriebene Geräte beschränkt und an Sonn- und Feiertagen untersagt. 

8. Es kommt immer wieder vor, dass wir kleine Kinder nach 22.00 Uhr spielenderweise in den Waschräumen und auf dem Campingplatzgelände antreffen; verletzen Sie bitte nicht Ihre Aufsichtspflicht. Dies gilt auch für Jugendliche! 

9. Die sanitären Anlagen sind schonend zu behandeln. Das Rauchen in den Sanitärräumen ist nicht gestattet.  Während der Reinigungszeiten werden die Räume zeitweise geschlossen. Es wird gebeten, auf andere Sanitärgebäude auszuweichen. Tiere haben hier keinen Zutritt. 

10. Um eine geregelte Trink - und Gebrauchswasserversorgung zu gewährleisten, ist das Anschließen von Wasserschläuchen in den Waschhäusern und an den Wasserzapfstellen nicht gestattet. Während Trockenperioden ist es strengstens untersagt, den Rasen zu sprengen. Das Autowaschen ist streng verboten! 

11. Jeder Stellplatznehmer hat sich mit Abschluss des Mietvertrages verpflichtet, seinen Müll zu sortieren in Restmüll, Glas und Papier. Sperr - und Sondermüll (Vorzelte, Teppiche, Plastikstühle, etc.) müssen vom Stellplatznehmer selbst zur Mülldeponie nach Grambek gebracht werden. 

12. Hunde sind auf dem Campingplatz nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt! Sie müssen mit dem Formular „Genehmigung zur Hundehaltung“ angemeldet und die entsprechende Gebühr entrichtet werden. Die Hunde sind anzuleinen und es ist ein Gassibeutel mitzuführen, damit evtl. Hinterlassenschaften der Hunde unverzüglich beseitigt werden können. Es ist der direkte Weg vom Stellplatz zum Ausgang zu nehmen. Zuwiderhandlungen werden mit dem Entzug der Genehmigung zur Hundehaltung geahndet. 

13. Für Schäden an Stromleitungen, die durch Erdanker etc. vom Mieter verursacht werden, haftet dieser in vollem Umfang. Es ist daher ratsam, sich vor Erdarbeiten bei der Verwaltung nach dem Verlauf der Stromleitungen zu erkundigen. 

14. Offenes Feuer, z. B. Feuerkörbe oder Lagerfeuer, ist aus brandschutztechnischen Gründen strengstens untersagt. Grillen auf einem herkömmlichen Grill ist mit der gebotenen Vorsicht gestattet. 

15. Der Mieter ist verpflichtet, seine gemietete Parzelle mit einer Platznummer zu versehen und Wohnwagen/Vorzelt und Stellplatz stets ordentlich und sauber zu halten. Bei Nichtbeachtung ist der Vermieter berechtigt, nach einer schriftlichen Ermahnung im Wege der Ersatzvornahme, auf Kosten des Mieters eine entsprechende Säuberung vorzunehmen. 

16. Zufahrten und Fahrwege müssen jederzeit für die Fahrzeuge von Feuerwehr und Rettungsdienst befahrbar sein. 

17. Eine gültige Prüfplakette der Gasanlage ist gut sichtbar am Wohnwagen anzubringen. 

18. Die Benutzung von Drohnen, Modellflugzeugen oder ähnlichen Fluggeräten ist den Mietern/Gästen auf dem Gelände des Campingplatzes nicht gestattet. 

19. Die Steckdosen der Stellplätze müssen jederzeit vom Elektriker überprüft werden können. Für Schlösser muss daher im Büro ein Zweitschlüssel hinterlegt werden. 

20. Verstöße gegen diese Ordnung können mit einem Bußgeld bzw. einem Platzverweis geahndet werden. Unabhängig davon fällt eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 € an. 


Die Einhaltung dieser Regeln trägt wesentlich zu einem entspannten und gefahrlosen Aufenthalt aller Personen auf dem Gelände bei. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt! 


Hier kannst du die aktuelle Campingverordnung downloaden.

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